FDP - Fraktion zu den Vorlagen der Einwohnerratssitzung vom 24. Oktober 2014

Revision der Nutzungsplanung wirft viele Fragen auf

Die FDP - Fraktion hat am 15. Oktober die Vorlagen für die Einwohnerratssitzung vom Freitag, 24. Oktober 2014, beraten. In Bezug auf die Einbürgerungen wurde, wie üblich, Stimmfreigabe beschlossen. Es wird aber festgestellt, dass oft nicht mehr ganze Familien sich für die Aufnahme ins Schweizer Bürgerecht bewerben, sondern nur ein Elternteil mit den Kindern. Ob mangelnde Integration der Partner der Grund für diese Entwicklung ist, bleibt unklar. Hinweise dazu fehlen in den Unterlagen an den Einwohnerrat.

Das Budget 2015, das dem Einwohnerrat vorgelegt wird, ist mit einem operativen Fehlbetrag von -130‘080.- Fr. knapp ausgeglichen. Die FDP Fraktion anerkennt, dass der Stadtrat und die Behörden den Budgetvorschlag mit grosser Professionalität und dem dazu notwendigen Kostenbewusstsein erarbeitet haben. Die FDP Fraktion stimmte dem Budget-Antrag von 2015 einstimmig zu, mit dem Hinweis, dass eine allgemeine Trendwende aber noch nicht erreicht worden sei.  Die Eigenfinanzierungsquote von 3‘794‘600.- Fr. reicht zwar, um die 2015 budgetierten Nettoinvestitionen von zirka 3.6 Millionen abzudecken – der vom Stadtrat vorgestellte Investitions- und Finanzplan zeigt klar, dass in den nächsten 6 Jahren im Durchschnitt jährlich 8.5 Millionen Franken potentielle Investitionen geplant sind. Wie der Stadtrat in seinem Bericht auch erwähnt, ist die aktuelle und für die Zukunft abgeschätzte Selbstfinanzierung im Verhältnis zu den geplanten Investitionen zu klein.  Ein strikte Priorisierung und der Verzicht von nicht zwingenden oder zukunftsorientierten Projekten ist daher sehr wichtig.

 

Der Bericht und Antrag für den Planungskredit „Revision der Nutzungsplanung“ gab Anlass zu längeren Diskussionen. Die FDP ist von der Notwendigkeit der vorgeschlagenen Revision überzeugt, hinterfragt aber die zeitliche Abfolge, im Speziellen des jetzigen Antrags für den Planungskredit. Die Mehrheit der FDP Fraktion wünscht sich, dass das Mitwirkungsverfahren für das als Grundlage dienende „Räumliche Entwicklungsleitbild“ (RELP) abgeschlossen wird und ein definitives RELP Dokument vorliegt, bevor über den Planungskredit für den nächsten Schritt Entscheidungen getroffen werden.