Offene Fragen der FDP Fraktion zur geplanten Stellenerhöhung in der Abteilung Planung und Bau

Die FDP Fraktion sieht es als ihre Pflicht an, Vorlagen kritisch zu prüfen und wo nötig Fragen zu stellen. Können diese nicht beantwortet werden, so fehlen wesentliche Grundlagen zur Meinungsbildung. Anstatt das Geschäft abzulehnen, verschafft die Rückweisung die Zeit zur Klärung der Fragen.

Vorgeschichte

Verschiedene Faktoren (Änderungen im übergeordneten Recht, Fusion mit Umiken, rege Bautätigkeit etc.) führten in den vergangenen Jahren zu mehr und neuen Aufgaben für die Abteilung Planung und Bau. Die Stadt reagierte darauf mit zusätzlichen Stellenprozenten und organisatorischen Anpassungen:

2011   Erhöhung von 600 auf 660 Prozent Stellenprozente

2012   externer Organisationsentwicklungsprozess mit anschliessender Umsetzung

2014   Erhöhung um 80 Stellenprozente

2017   Antrag auf Integration Stadtplanung und Erhöhung um 40 Stellenprozente

Haltung und Fragen der FDP Fraktion

Angesichts dieser Vorgeschichte und der anstehenden Neubesetzung der Leitungsstelle der Abteilung Planung und Bau setzte sich die FDP Fraktion kritisch mit der Vorlage auseinander. Die Integration der Stadtplanung in die Abteilung Planung und Bau wird durch die FDP Fraktion als sinnvoll erachtet und nicht bestritten. Hingegen wirft die mit der Integration verbundene Pensumsaufstockung Fragen auf, die zum heutigen Zeitpunkt nicht oder nur unzureichend beantwortet sind:

  1. )Wie gross ist der Anteil der Aufgaben dieser Stelle (neu 60%), die durch übergeordnetes Recht (Bund und Kantone) zwingend vorgeschrieben sind und wie gross ist der Anteil, den die Stadt (durch BNO, NLEK, KGV etc.) selber beeinflussen kann?
  2. )Wie gross werden die jährlichen Einsparungen für externe Aufträge sein durch die neue Stelle der Stadtplanung (zusätzlich zum Wegfall des bisherigen Honorars)?

Daraus leiten sich für die FDP weitere Fragen ab:

  1. )Welchen zusätzlichen jährlichen Arbeitsaufwand für die Abteilung Planung und Bau und speziell die Stadtplanung lösen die revidierte BNO sowie das NLEK und der KGV aus?
    1. Einmalig in der Umsetzungsphase?
    2. Jährlich nach der Einführung?
  2. )Gemäss Vorlage soll die Stadtplanung zukünftig andere Mitarbeitende entlasten. In welchen Bereichen und im welchen Umfang wird mit einer Entlastung (=Pensumsverschiebung) gerechnet?
  3. )Warum war die Integration der Stadtplanung bei der generellen Organisationsüberprüfung für die Vorlage 2014 kein Thema? Was hat sich seither verändert (die Arbeitsgruppe Raum Altstadt diente bereits 2014 zur Begründung der Pensumsaufstockung und die BNO-Revision ist nächstens abgeschlossen)?

Die FDP ist der Ansicht, dass ein allfälliger Mehraufwand für die Verwaltung, ausgelöst durch die revidierte Bau- und Nutzungsordnung (BNO), das Natur- und Landschaftsentwicklungskonzept (NLEK) und den Kommunalen Gesamtplan Verkehr (KGV) gegenüber dem Einwohnerrat transparent auszuweisen ist. Dieses Anliegen brachte die FDP bereits anlässlich der Mitwirkungseingabe für die Nutzungsplanung (NuPla), das NLEK und den KGV ein.

Die FDP ist erstaunt, dass die seit 2012 laufende BNO-Revision, die bald abgeschlossen sein wird, als Begründung für die Pensumsaufstockung aufgeführt wird. Anstatt die Vorlage abzulehnen, was durch eine andere Fraktion beantragt worden war, erachtet es die FDP als zielführender durch die Rückweisung dem Stadtrat die Gelegenheit zu geben, die offenen Fragen zu beantworten und das Geschäft dem Einwohnerrat erneut vorzulegen.